Agenturen für KI-gestützte Inhalte
Bei generierten Inhalten stellen sich zwei Fragen, die nichts mit Qualität zu tun haben.
Kennzeichnung. Die Transparenzpflichten nach Artikel 50 der KI-Verordnung gelten seit dem 2. August 2026. Die technische Kennzeichnung synthetischer Inhalte durch maschinenlesbare Wasserzeichen wurde durch den AI Omnibus nach hinten verschoben; der genaue Termin sollte im Einzelfall geprüft werden, weil die Angaben dazu auseinandergehen. Wer Inhalte produziert, sollte die Kennzeichnung dennoch von Anfang an mitdenken.
Rechte. Ob und in welchem Umfang an rein maschinell erzeugten Inhalten Urheberrechte entstehen, ist nicht abschließend geklärt. Für die Praxis heißt das: Wer sich auf ausschließliche Nutzungsrechte verlassen will, sollte das vertraglich regeln und nicht voraussetzen.
Ein dritter Punkt betrifft die Trainingsdaten der eingesetzten Modelle. Anbieter von Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck müssen Angaben dazu offenlegen – eine Agentur sollte benennen können, mit welchen Modellen sie arbeitet.
KI Agenturen in Text- und Bildproduktion
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Viele Anbieter decken mehrere Anwendungsfelder ab.
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