Agenturen für KI-Governance und den EU AI Act
Die KI-Verordnung der EU ist seit August 2024 in Kraft und wird stufenweise wirksam. Der 2. August 2026 hat dabei eine andere Bedeutung bekommen, als lange geplant war: Der sogenannte AI Omnibus, im Amtsblatt am 24. Juli 2026 veröffentlicht, hat die vollen Pflichten für Hochrisiko-Systeme nach Anhang III auf den 2. Dezember 2027 verschoben, für regulierte Produkte nach Anhang I auf den 2. August 2028.
Was seit dem 2. August 2026 gilt, ist deshalb enger, aber greifbar: die Transparenzpflichten nach Artikel 50 – Menschen müssen erkennen können, dass sie mit einem KI-System sprechen – sowie die Durchsetzbarkeit der Pflichten für Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck. Vor allem aber beginnt die Durchsetzung durch die nationalen Aufsichtsbehörden.
Unverändert gelten die seit Februar 2025 verbotenen Praktiken und die Pflicht, dass Beschäftigte im Umgang mit KI-Systemen über ausreichende Kompetenz verfügen.
Für die Auswahl eines Dienstleisters heißt das: Wer mit dem Stichtag August 2026 und drohenden Bußgeldern für Hochrisiko-Systeme wirbt, arbeitet mit einem überholten Stand. Die Verschiebung ist allerdings kein Aufschub – die inhaltlichen Anforderungen sind dieselben geblieben, nur der Zeitpunkt der Durchsetzung hat sich verschoben.
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